Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Köln beträgt 3.475,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.350,00 | € 4.600,00 | € 3.475,00 |
Netto | € 1.176,18 | € 2.476,98 | € 1.826,58 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden