Die Gehälter in Trier
Die Stadt Trier hat eine Geschichte, die mehr als 2000 Jahre alt ist und liegt in Rheinland Pfalz. In Trier sind wichtige Unternehmen der Zigarettenindustrie ansässig. Aber auch Maschinenbauunternehmen, Finanzunternehmen und Betriebe der Fahrzeugindustrie, sowie der Telekommunikation befinden sich in der Stadt. Einen wichtigen Wirtschaftsfaktor stellt auch die Hafenanlage der Stadt dar, wo Güter und Container umgeschlagen werden, um auf der Mosel weiter transportiert zu werden. Die Stadt ist ein Bildungszentrum und verfügt über zahlreiche Fortbildungseinrichtungen. In der Stadt gibt es auch einige Museen und Theater. Trier ist an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und hat ein ausgebautes, öffentliches Nahverkehrssystem.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Trier beträgt 1.852,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.538,46 | € 2.166,67 | € 1.852,57 |
Netto | € 1.100,18 | € 1.428,23 | € 1.264,21 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden