Die Gehälter in Willstätt
Willstätt liegt im Bundesland Baden-Württemberg im Ortenaukreis. Die Stadt liegt in der Oberrheinischen Tiefebene, 10 Kilometer von Offenburg und 15 Kilometer von Straßburg entfernt. Schon im Jahr 1232 wird Willstätt das erste Mal urkundlich erwähnt. Willstätt ist verkehrstechnisch günstig an der Bundesstraße b 28 Kehl – Ulm und der Autobahn A 5 gelegen. In Willstätt sind mehrere große und mittelständische Unternehmen ansässig, die zahlreich Arbeitsplätze für die Menschen der Region bieten. Besonders sehenswert ist die Kirche, welche 1753 erbaut wurde. Sie ist die einzige, noch existierende, Barock-Kirche im Hanauerland. Schon 1754 stürzte jedoch der Turm ein und zerschmetterte das Langhaus in weiten Teilen. Der Wiederaufbau der Kirche erfolgte wenige Meter neben dem alten Grundriss.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Willstätt beträgt 3.133,66 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.133,66 | € 3.133,66 | € 3.133,66 |
Netto | € 2.490,98 | € 2.490,98 | € 2.490,98 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden