Die Gehälter in Osnabrück
Die Stadt Osnabrück liegt in Niedersachsen. Für die Region bietet das Zentrum Osnabrück nicht nur viele Arbeitsplätze für Pendler, sondern auch ein großes Angebot an Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In der Stadt sind zahlreiche Unternehmen ansässig, die national und international tätig sind. Vor allem die Lebensmittelindustrie, aber auch der Handel und das Transportwesen sind hier angesiedelt. Dazu kommen noch mehrere Dienstleistungsunternehmen. Osnabrück hat eine Universität und ist damit auch ein wichtiger Bildungsstandort. Theater, Museen und eine Reihe von Veranstaltungen locken Besucher in die Stadt. Die Stadt besitzt einen Hafen, sowie einen Flughafen und ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät in Osnabrück beträgt 5.091,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.091,67 | € 5.091,67 | € 5.091,67 |
Netto | € 2.707,12 | € 2.707,12 | € 2.707,12 |
Der/die Designer/in (staatl. gepr.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden