Die Gehälter in Bremen
Die Stadt Bremen bildet gemeinsam mit Bremerhaven das Bundesland Bremen. Die Weser, die durch die Stadt fließt, bildet die Verbindung in die Nordsee. Durch die Anbindung zum Seehafen Bremerhaven befinden sich zahlreiche Handels- und Logistikunternehmen in Bremen. Selbstverständlich finden sich hier auch Unternehmen des Schiffbaus, aber auch der Fahrzeugindustrie, der Lebensmittel-, Elektronik- und Stahlindustrie. In der Universitätsstadt finden sich auch zahlreiche Hochtechnologieunternehmen und Forschungsinstitute. Auch Luft- und Raumfahrtunternehmen sind in der Stadt ansässig. Güter und Personen werden über den Hafen, den Bahnhof oder aber auch über den Flughafen der Stadt transportiert. Ein dichtes Nahverkehrsnetz und die Autobahn sorgen für die Mobilität.
Das Durchschnittsgehalt für Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät in Bremen beträgt 7.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.400,00 | € 10.000,00 | € 7.200,00 |
Netto | € 2.916,22 | € 6.589,22 | € 4.752,72 |
Der/die Designer/in (staatl. gepr.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden