Die Gehälter in Coburg
Die Stadt Coburg liegt im Bundesland Bayern. Diese Stadt gehört zum Regierungsbezirk Oberfranken. Es handelt sich um eine so genannte kreisfreie Stadt. In Coburg finden sich zahlreiche Museen, das Theater und Kinos. Auch verschiedene Bauwerke sind sehr interessant. Beispielsweise verfügt man hier über das Schloss Ehrenburg. Zudem befindet sich in Coburg das Sea Star Aquarium. Einmal jährlich geschieht in Coburg etwas sehr Außergewöhnliches. Hier wird ein Samba-Festival gefeiert. Man kann davon ausgehen, dass es mit dem Samba-Festival in Brasilien sehr gut mithalten kann, denn es ist das zweitgrößte Samba-Festival der Welt. Zahlreiche Unternehmen haben in dieser Stadt ihren Sitz, unter anderem die Versicherung HUK-Coburg.
Das Durchschnittsgehalt für Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät in Coburg beträgt 2.333,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.333,00 | € 2.333,00 | € 2.333,00 |
Netto | € 1.533,66 | € 1.533,66 | € 1.533,66 |
Der/die Designer/in (staatl. gepr.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden