Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät in Hamburg beträgt 3.791,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 4.875,00 | € 3.791,67 |
Netto | € 1.694,93 | € 3.200,77 | € 2.447,85 |
Der/die Designer/in (staatl. gepr.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden