Die Gehälter in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen-Kreis. Sie befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Theater ist in Lüdenscheid sehr groß vertreten. Unter anderem auf der Lüdenscheider Altstadtbühne finden sehr viele Veranstaltungen statt. Auch zahlreiche Museen, Schlösser und gut erhaltene alte Bauten befinden sich in dieser Stadt und sind sehr zu empfehlen. Vor allem die Industrie spielt für die Wirtschaft der Stadt eine große Rolle. Zahlreiche Unternehmen dieses Sektors haben ihren Sitz in Lüdenscheid und bieten sehr viele Arbeitsplätze. Die Infrastruktur der Stadt ist gut ausgebaut. Mit Bus, Bahn und dem PKW gelangt man nahezu überall hin, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in Lüdenscheid beträgt 1.237,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 555,00 | € 1.920,00 | € 1.237,50 |
Netto | € 408,64 | € 1.296,94 | € 852,79 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden