Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in Stuttgart beträgt 2.180,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.160,00 | € 3.200,00 | € 2.180,00 |
Netto | € 816,82 | € 1.978,99 | € 1.397,91 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden