Die Gehälter in Straubing
Die Stadt Straubing liegt im Bundesland Bayern. Sie gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern. In dieser Stadt gibt es zahlreiche wunderschöne Bauwerke. Hierzu gehören unter anderem der Stadtturm, das gotische Rathaus, der Wasserturm, das Herzogsschloss und die Kirche St. Veit. Vor allem der Bus- und Bahnverkehr ist in Straubing sehr ausgeprägt. Weiterhin befindet sich hier ein kleiner Verkehrslandeplatz, der von kleinen Flugzeugen angeflogen werden kann. Auch einen Hafen besitzt die Stadt. Der Schiffsverkehr ist demnach ebenfalls möglich. Jährlich finden in Straubing sowohl das Internationale Musikfestival Bluval als auch "Jazz an der Donau" statt. Da diese beiden Festivals sehr beliebt sind, reisen immer wieder viele Menschen an.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in Straubing beträgt 1.973,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.386,67 | € 2.560,00 | € 1.973,34 |
Netto | € 1.042,40 | € 2.035,82 | € 1.539,11 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden