Die Gehälter in Kiel
Kiel ist neben Hamburg eine wichtige Stadt im Norden Deutschlands. Der Großteil der Unternehmen in Kiel ist im Dienstleistungsbereich tätig. Bedeutend ist auch der Hafen der Stadt, der selbst wichtig für den Fracht- und Personenverkehr ist, aber auch die Grundlage für die Schiffbauindustrie darstellt. Zahlreiche Fähr- und Kreuzschifffahrtslinien haben hier eine Vertretung und spielen eine große Rolle für den Personenverkehr in der Ostsee, aber auch in anderen Gewässern. Außerdem ist die Stadt durch eine bunte Medienlandschaft und zahlreiche Forschungseinrichtungen geprägt. Die Nahverkehrsverbindungen werden vor allem durch Busse und Fähren ermöglicht. Die Stadt ist an das nationale Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in Kiel beträgt 1.394,13 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 584,25 | € 2.204,00 | € 1.394,13 |
Netto | € 435,64 | € 1.683,42 | € 1.059,53 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden