Ausstiege aus den jeweiligen Kanalsystemen werden ebenfalls von den Kanalmaurer/innen hergestellt. Zur Weiterbildung zum/zur Kanalmaurer/in wird eine abgeschlossene Ausbildung als Maurer/in vorausgesetzt. Da Kanalmaurer/innen im Bereich Tief- und Kanalbau äußerst anstrengende Arbeiten durchführen ist körperliche Belastbarkeit eine wichtige Grundvoraussetzung, um in diesem Beruf arbeiten zu können. Um den Einstieg vom Beruf Maurer/in in den Beruf Kanalmaurer/in zu verwirklichen, sollten umfassende .

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Wie viel Kanalmaurer, Ergebnis Kanalmaurer?


Kenntnisse im Bereich Tief- und Kanalbau vorhanden sein, stellen aber keine grundlegenden Voraussetzungen für dieses Berufsbild dar. Kanalmaurer/innen arbeiten in Firmen verschiedenster Baubereiche.

Die Gehäter Kanalmaurer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Ahlen, Westfalen € 2.220,83
Berghülen € 4.166,67
Berlin € 1.050,00
Bremen € 2.831,00
Burscheid, Rheinland € 488,36
Deggendorf € 2.586,19
Eggenfelden € 2.071,21
Essen (Oldenburg) € 3.380,00
Föhren bei Trier € 2.900,00
Fürstenwalde / Spree € 1.600,00
Gescher € 3.341,00
Gießen, Lahn € 1.100,00
Glasin € 6.511,56
Göttingen, Niedersachsen € 4.437,00
Hamburg € 2.300,00
Holm, Kreis Pinneberg € 3.150,00
Holzgerlingen € 3.000,00
Hürth, Rheinland € 2.670,00
Kaiserslautern € 2.000,00
Kiel € 3.542,67
Kleinmachnow € 2.333,79
Köln € 1.600,00
München € 1.400,00
Neustetten (Württemberg) € 2.491,67
Reutlingen € 2.564,10
Siegburg € 1.412,25

Vorwiegend werden Kanalmaurer/innen natürlich im Bereich Tief- und Kanalbau eingesetzt, wo sie in den Bereichen Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau, im Brunnenbau und auch im Schachtbau beschäftigt sein können. Aber auch im Hochbau können Kanalmaurer/innen arbeiten. Hier werden Ihnen Aufgaben aus den Bereichen Hochbau, Brückenbau, Tunnelbau oder Maurerarbeiten, Schornstein- und Kaminbau oder Feuerungs- und Industrieofenbau zugeteilt. Weitere mögliche Arbeiten sind auch Schalungsarbeiten oder allgemeine Hochbau- oder Tiefbautätigkeiten. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden