Die Gehälter in Wuppertal
Wuppertal liegt im Rhein Ruhrgebiet und war früher ein wichtiges Zentrum der Textilindustrie. Heute ist das Wirtschaftsleben der Stadt von Unternehmen in der Chemieindustrie, der Elektrotechnik und im Maschinenbau geprägt. Auch einige Medienunternehmen befinden sich in der Stadt. Außerdem ist Wuppertal ein regionales Bildungs- und Forschungszentrum. Die Stadt bietet ein großes, kulturelles Angebot und viele Sehenswürdigkeiten. Der Nahverkehr erfolgt durch ein dichtes Busliniensystem und durch die Schwebebahn, die mittlerweile ein Wahrzeichen von Wuppertal ist. Die Stadt ist außerdem mit dem regionalen und überregionalen Bahnnetz verbunden. Auch in das Autobahnnetz ist Wuppertal integriert. Der nächste internationale Flughafen befindet sich in Düsseldorf.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Wuppertal beträgt 2.063,81 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.800,00 | € 2.327,62 | € 2.063,81 |
Netto | € 993,99 | € 1.510,82 | € 1.252,41 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden