Damit man diesen Beruf ausüben darf, ist eine kaufmännische Aus- oder Weiterbildung oder ein betriebswirtschaftliches Studium im Personalwesen erforderlich. Neben den Führen von Personalakten müssen sie diese vor allem pflegen. Zusätzlich erledigen sie die allgemeinen Verwaltungsaufgaben, welche beim Ein- und Austritt von Betriebsangehörigen anfallen. Sie bereiten die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung vor und führen sie zum Teil auch selbst durch. Dies geschieht in der Regel mit der Hilfe von Personalabrechnungssystemen. Desweiteren müssen sie die Urlaubsansprüche sowie Krankheits- und Arbeitszeiten nach den jeweils geltenden tarifrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften berechnen und überwachen. Für die Bewerbungsgespräche koordinieren sie die Termine. Das gleiche gilt für Schulungen. In manchen Unternehmen sind sie aber auch für die Kostenabrechnung von Dienstreisen und Weiterbildungsveranstaltungen zuständig. Nach den Vorgaben der jeweiligen Branche oder Vereinbarungen erstellen sie die Arbeitsverträge sowie die Zeugnisse und stellen Bescheinigungen aus beziehungsweise bereiten diese vor. Ihre Aufgabe ist vor allem die Führungskräfte des Unternehmens maßgeblich zu unterstützen. Dies gilt vor allem für die .

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Wie viel Personalsachbearbeiter, Ergebnis Personalsachbearbeiter?


Gehaltskostenplanung. Gleichzeitig fungieren sie als Ansprechpartner für die Beschäftigten und informieren sie in Fragen zu Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung, Arbeitszeit, Mutterschutz und Elternzeit.

Die Gehäter Personalsachbearbeiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Augsburg, Bayern € 1.191,67
Bad Homburg vor der Höhe € 1.800,00
Berlin € 1.100,00
Bochum € 1.187,33
Bonn € 1.473,33
Bremen € 924,08
Dortmund € 1.458,95
Düsseldorf € 1.346,15
Ebersbach bei Großenhain € 1.586,01
Erfurt € 1.300,00
Essen, Ruhr € 1.400,00
Frankfurt am Main € 1.200,00
Fürth, Bayern € 1.900,00
Gaimersheim € 2.491,67
Hagen (Westfalen) € 1.000,00
Hamburg € 1.100,00
Hannover € 1.289,17
Hildesheim € 1.950,00
Hirschberg an der Bergstraße € 2.842,11
Hürth, Rheinland € 1.795,67
Karlsruhe (Baden) € 650,00
Kempten (Allgäu) € 820,00
Kiel € 1.578,95
Köln € 1.600,00
Lübben (Spreewald) € 457,14
Lübeck € 1.300,00
Ludwigsburg (Württemberg) € 1.625,00
Magdeburg € 1.300,00
Mannheim, Universitätsstadt € 1.190,00
Mönchengladbach € 1.295,00
München € 1.350,00
Münster, Westfalen € 1.538,33
Neckarsulm € 1.760,00
Norderstedt € 1.950,00
Nürnberg, Mittelfranken € 991,33
Oldenburg in Oldenburg € 1.024,00
Overath, Bergisches Land € 1.300,00
Ratingen € 1.869,37
Remscheid € 2.000,00
Reutlingen € 1.500,00
Rheine € 1.800,00
Rosenheim, Oberbayern € 1.619,05
Schwäbisch Gmünd € 975,00
Solingen € 1.733,33
Stralsund € 1.300,00
Stuttgart € 1.083,33
Troisdorf € 1.105,00
Verden (Aller) € 1.500,00
Wetzlar € 1.382,40
Wiesbaden € 1.516,67

Neben all diesen Aufgaben erledigen sie die im Personalbüro anfallende Korrespondenz, zum Beispiel auch mit Sozialversicherungsträgern wie Renten- oder Krankenversicherungen oder Stellenbewerbern. Das Einkommen der Personalsachbearbeiter richtet sich im öffentlichen Dienst nach den Tarifverträgen. In allen anderen Unternehmen kann das Einkommen einerseits bezogen auf die Region und andererseits bezugnehmend auf die Branche unterschiedlich sein. Neben der Grundvergütung bekommen sie in manchen Fällen auch noch Sonderzahlungen. Diese Sonderzahlungen schließen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ein 13. Monatgehalt ein. Insbesondere in großen Unternehmen und im öffentlichen Dienst leistet der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen. Im Grunde kann man von einer Bruttovergütung von 2900 bis 3200 Euro im Monat ausgehen. Diese Summe entspricht der tariflichen Bruttovergütung. Neben den normalen Dienstleistungssektoren können sie auch in Wirtschaftszweigen wie zum Beispiel: Bau, Architektur, Chemie, Pharmazie, Kunststoff, Elektro, Fahrzeugbau, - Instandhaltung, Finanzdienstleistungen, Immobilien und Handel. Gegenüber all den Beschäftigten in einem Unternehmen müssen sie stets ein offenes Ohr haben. Zugleich dürfen sie über die einzelnen Vorschriften nicht den Überblick verlieren. Insbesondere gegenüber dem Abteilungsleiter und der Geschäftsführung müssen sie Auskunft geben können und sie rechtzeitig auf gewisse Probleme aufmerksam machen. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden