Die Gehälter in Bad Vilbel
Bad Vilbel liegt im Bundesland Hessen im Wetteraukreis. Die Stadt grenzt direkt an Frankfurt am Main. Bad Vilbel liegt im Süden der Wetterau. Aufgrund der fruchtbaren Böden wurde hier vermutlich schon in der Jungsteinzeit gesiedelt. Vilbel wurde erstmals im Jahr 774 in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch erwähnt. 1948 wurde Vilbel, aufgrund seiner zahlreichen Quellen, das Prädikat "Bad" verliehen. Der Stadtkern von Bad Vilbel ist geprägt durch viele erhaltene fränkische Fachwerkhäuser. Die Stadt ist überregional durch die Burgfestspiele bekannt. Diese finden seit 1987 jedes Jahr von Anfang Juni bis Anfang September in der Wasserburg statt. Bad Vilbel liegt verkehrsgünstig und ist mit einem Bahnhof und drei Haltestellen an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Bad Vilbel beträgt 1.944,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.728,00 | € 2.160,00 | € 1.944,00 |
Netto | € 1.319,26 | € 1.717,71 | € 1.518,49 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden