Die Gehälter in Viersen
Die Stadt Viersen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt im Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Wer hier etwas erleben möchte, der hat vor allem an Karneval dazu Gelegenheit. Gleich drei Umzüge finden jedes Jahr in Viersen statt. In Viersen gibt es zahlreiche Industriegebiete, die alle sehr gut besiedelt sind. Vor allem Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Auch gibt es in Viersen zahlreiche Produktionsunternehmen. Genau in diesen Branchen sind sehr viele Menschen beschäftigt. Auch ein paar große Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Verkehrsanbindung in Viersen ist sehr gut. Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug - hier gelangt man sehr schnell ans Ziel.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Viersen beträgt 2.606,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.411,76 | € 3.800,24 | € 2.606,00 |
Netto | € 1.061,89 | € 2.072,18 | € 1.567,04 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden