Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in München beträgt 2.105,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 760,00 | € 3.450,00 | € 2.105,00 |
Netto | € 495,88 | € 1.987,42 | € 1.241,65 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden