Die Gehälter in Landsberg am Lech
Die große Kreisstadt Landsberg am Lech liegt in Oberbayern, zwischen München und Augsburg. Die Bundesautobahn A 96 sowie die Bundesstraße 17 sorgen für eine gute Verkehrsanbindung. Auch per Zug ist die Stadt gut zu erreichen; durch Busse ist eine innerstädtische Mobilität gegeben. Wer in den zahlreichen Landsberger Wirtschaftsunternehmen - in den Bereichen Holz, Technik, Medien und verschiedensten Handelsbetrieben - keine Lehrstelle oder keinen Arbeitsplatz bekommt, der kann die Möglichkeit, zu Pendeln, in Betracht ziehen, doch das Berufsangebot in der Stadt selbst ist an sich nicht schlecht. Neben den allgemeinen und weiterführenden Schulen kann Landsberg ein Agrarbildungszentrum, eine Krankenpflegeschule, eine Imkerschule sowie eine Fachoberschule und eine Volkshochschule vorweisen.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Landsberg am Lech beträgt 1.847,60 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.361,86 | € 2.333,33 | € 1.847,60 |
Netto | € 848,26 | € 1.398,80 | € 1.123,53 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden