Die Gehälter in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein gehört zu den Großstädten in Rheinland-Pfalz. Ludwigshafen am Rhein ist ein bedeutender Chemiestandort, in dem mehrere große und auch international tätige Chemieunternehmen ihren Sitz haben. Auch die Pharmaindustrie ist hier ansässig. Weitere Betriebe sind in der Elektrotechnik oder auch im logistischen Bereich tätig, denen der bedeutende Hafen am Rhein eine gute Grundlage bietet. Ludwigshafen am Rhein ist auch ein wichtiges Bildungszentrum für die umliegenden Gemeinden. Das kulturelle Leben der Stadt wird durch mehrere Museen und Theater geprägt. Ludwigshafen am Rhein hat einen Bahnhof und ist an das Autobahnsystem angeschlossen. Ein dichtes Straßenbahn- und Bussystem versorgt den Nahverkehrsbedarf.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Ludwigshafen am Rhein beträgt 2.490,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 3.580,00 | € 2.490,00 |
Netto | € 855,34 | € 2.459,27 | € 1.657,31 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden