Die Aufgabe der Kaufmanns und der Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft besteht in der Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden sowie in der Bewirtschaftung und Verwaltung. Der Kaufmann und die Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft können bei einem Makler arbeiten, aber auch genau so gut bei einer Bank. Sie vermitteln den Kauf und den Verkauf von Häusern und Grundstücken und bereiten alles, was zu diesem Geschäft gehört vor. Sie lassen Wertgutachten erstellen, holen Kostenvoranschläge über voraussichtliche Reparaturkosten ein, kümmern sich um Baugenehmigungen und verhandeln mit Handwerkern. Ebenso arbeiten viele Kaufmänner und Kauffrauen in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bei Wohnungsbau-Genossenschaften. Dort sind sie für die .
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Mieteinheiten zuständig. Sie vermieten die Wohnungen, schreiben Kündigungen, stellen personal ein (beispielsweise Hausmeister) und veranlassen Reparaturen.
Die Gehäter Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Sie sind für die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen ebenso verantwortlich wie für die Überwachung der Mietzahlungen. In Ihre Aufgabe fällt die Planung und Vorbereitung von notwendig werdenden Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Dafür verhandeln sie mit den Handwerkern und stellen Zeit- und Kostenpläne auf. Sie besorgen Reinigungsfirmen und überprüfen und bezahlen die anfallenden Rechnungen für einen Gebäudekomplex. Der Kaufmann und die Kauffrau für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft kann aber ebenso bei einer Bank oder Versicherung arbeiten und dann die Aufgabe haben den Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln, wenn es um den Abschluss von Versicherungen oder die Aufnahme von Krediten geht. Der Kaufmann und die Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft sind immer informiert über zukünftige Bauvorhaben oder um Erschließungspläne von Städten und Gemeinden. Denn nur dann haben sie einen Vorsprung vor den Mitbewerbern und können sich Aufträge sichern. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden