Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachwirt in München beträgt 2.968,79 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.947,83 | € 3.989,74 | € 2.968,79 |
Netto | € 1.325,28 | € 2.341,27 | € 1.833,28 |
Um die Zulassung für die Weiterbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in zu erlangen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Fachangestellte/r für Bürokommunikation vorausgesetzt. Gleichzeitig muss auch eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nachgewiesen werden.
Die Weiterbildungsprüfung zum/r Verwaltungsfachwirt/in findet nach den jeweiligen Vorbereitungskursen, die 1 bis 3 Jahre dauern können, statt. Verwaltungsfachwirte/innen übernehmen nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsprüfung die Koordination, Organisation und Planung verwaltungstechnischer Abläufe. Sie übernehmen die Personalplanung und die Bewertungen der einzelnen Mitarbeiter. Sie delegieren die verschiedenen Aufgaben an ihre jeweiligen Mitarbeiter und überwachen dabei die termingerechte Durchführung der übertragenen Arbeiten. Sie erfassen sämtliche .
Die Gehäter Verwaltungsfachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden