Die Gehälter in Münster, Westfalen
Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachwirt in Münster, Westfalen beträgt 2.856,48 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.714,29 | € 3.998,67 | € 2.856,48 |
Netto | € 1.300,31 | € 2.498,21 | € 1.899,26 |
Um die Zulassung für die Weiterbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in zu erlangen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Fachangestellte/r für Bürokommunikation vorausgesetzt. Gleichzeitig muss auch eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nachgewiesen werden.
Die Weiterbildungsprüfung zum/r Verwaltungsfachwirt/in findet nach den jeweiligen Vorbereitungskursen, die 1 bis 3 Jahre dauern können, statt. Verwaltungsfachwirte/innen übernehmen nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsprüfung die Koordination, Organisation und Planung verwaltungstechnischer Abläufe. Sie übernehmen die Personalplanung und die Bewertungen der einzelnen Mitarbeiter. Sie delegieren die verschiedenen Aufgaben an ihre jeweiligen Mitarbeiter und überwachen dabei die termingerechte Durchführung der übertragenen Arbeiten. Sie erfassen sämtliche .
Die Gehäter Verwaltungsfachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden