Die Gehälter in Ettlingen
Die Stadt Ettlingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört nicht nur zum Landkreis, sondern auch zum Regierungsbezirk Karlsruhe. In der Vergangenheit war in Ettlingen eine große Papierfabrik ansässig, die für die Wirtschaft der Stadt sehr wichtig war. Heute ist hier nur noch eine kleine Papierverarbeitung zu finden, die der Wirtschaft der Stadt dennoch gut tut. Daneben befindet sich in Ettlingen ein IT-Unternehmen, ein Kontaktlinsenhersteller und ein Textil-Unternehmen. In Ettlingen sind einige Schulen ansässig, vor allem für die Allgemeinbildung, also Grundschulen, Realschulen, Förderschulen oder Gymnasien. Kulturelles Highlight der Stadt sind die Aufführungen, die im Ettlinger Schloss stattfinden. Vor allem der Innenhof ist ein begehrter Schauplatz.
Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachwirt in Ettlingen beträgt 3.448,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.120,00 | € 3.777,78 | € 3.448,89 |
Netto | € 2.177,90 | € 2.628,94 | € 2.403,42 |
Um die Zulassung für die Weiterbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in zu erlangen ist eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder als Fachangestellte/r für Bürokommunikation vorausgesetzt. Gleichzeitig muss auch eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nachgewiesen werden.
Die Weiterbildungsprüfung zum/r Verwaltungsfachwirt/in findet nach den jeweiligen Vorbereitungskursen, die 1 bis 3 Jahre dauern können, statt. Verwaltungsfachwirte/innen übernehmen nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsprüfung die Koordination, Organisation und Planung verwaltungstechnischer Abläufe. Sie übernehmen die Personalplanung und die Bewertungen der einzelnen Mitarbeiter. Sie delegieren die verschiedenen Aufgaben an ihre jeweiligen Mitarbeiter und überwachen dabei die termingerechte Durchführung der übertragenen Arbeiten. Sie erfassen sämtliche .
Die Gehäter Verwaltungsfachwirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden