Die Gehälter in Pforzheim
Die Stadt Pforzheim in der Nähe von Stuttgart ist auch unter dem Beinamen Goldstadt bekannt, da sie ein wichtiges Zentrum der Schmuck- und Uhrenverarbeitung darstellt und da hier ein großer Teil der Schmuckwaren des Landes produziert wird. Pforzheim ist aber auch ein wichtiger Standort für viele andere Industrien wie die metallverarbeitende Industrie oder auch die Elektrotechnik. Aber auch große Handelshäuser sind hier beheimatet. Die Stadt hat einen Bahnhof, mit dem die Fernverkehrsverbindungen geschaffen werden. Zudem ist Pforzheim auch mit der Autobahn gut zu erreichen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es mehrere Buslinien, den Nahverkehr sichern und die Stadtteile flächendeckend miteinander verbinden.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Pforzheim beträgt 2.708,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.166,67 | € 3.250,00 | € 2.708,34 |
Netto | € 1.405,38 | € 1.905,01 | € 1.655,20 |
Um für die Weiterbildung zum/r Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diesen Beruf einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt sowie auch eine entsprechende Berufspraxis. In manchen Fällen kann auch ein Gesundheitszeugnis für die Zulassung zur Weiterbildung verlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und dauert 2 Jahre. Die Hauptbranche für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) ist sicherlich der Bergbau, dies kann der Steinkohlebergbau, Erzbergbau oder ähnliches sein. Auch Unternehmen für Test- und Suchbohrungen für Baustellenvorbereitungen oder Betriebe der Branche Steine und Erden, also in der Gewinnung von Steinen, Sand oder Ton kommen als mögliche Arbeitgeber für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Betracht. Auch in der Herstellung von Bergwerksmaschinen oder im Maschinen- und Anlagenbau und .
Die Gehäter Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden