Die Gehälter in Aschaffenburg
Die Stadt mit dem milden Klima liegt in Bayern in der Nähe von Frankfurt. Mit seiner Altstadt, dem Schloss Johannisburg, den vielen Parkanlagen, Theatern und Museen ist Aschaffenburg ein großer Anziehungspunkt für zahlreiche Touristen. Neben dem Tourismus ist auch die belebte Gastronomieszene ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Überdies hinaus ist in Aschaffenburg die Textilindustrie angesiedelt, aber auch die Holz- und Papierverarbeitung stellt hier ein wichtiges wirtschaftliches Standbein dar. Auch die Fahrzeugindustrie ist hier vertreten. Die Stadt besitzt auch einen Hafen am Main, an dem große Warenmengen umgeschlagen werden. Die Stadt ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. In der Stadt verkehren Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Aschaffenburg beträgt 2.404,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.404,00 | € 2.404,00 | € 2.404,00 |
Netto | € 1.545,49 | € 1.545,49 | € 1.545,49 |
Um für die Weiterbildung zum/r Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diesen Beruf einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt sowie auch eine entsprechende Berufspraxis. In manchen Fällen kann auch ein Gesundheitszeugnis für die Zulassung zur Weiterbildung verlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und dauert 2 Jahre. Die Hauptbranche für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) ist sicherlich der Bergbau, dies kann der Steinkohlebergbau, Erzbergbau oder ähnliches sein. Auch Unternehmen für Test- und Suchbohrungen für Baustellenvorbereitungen oder Betriebe der Branche Steine und Erden, also in der Gewinnung von Steinen, Sand oder Ton kommen als mögliche Arbeitgeber für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Betracht. Auch in der Herstellung von Bergwerksmaschinen oder im Maschinen- und Anlagenbau und .
Die Gehäter Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden