Die Gehälter in Bochum
Die ehemalige Stahl- und Bergbaustadt im Ruhrgebiet ist heute ein wichtiges Dienstleistungszentrum, aber auch ein Zentrum der Forschung und des Wissens. Neben der Fahrzeug- und Elektronikindustrie sind vor allem Medienunternehmen und Handelsbetriebe in der Stadt ansässig. Die Universitätsstadt mit mehreren Hochschulen verfügt auch über mehrere Forschungseinrichtungen und ist überdies hinaus für die reiche Theaterlandschaft, sowie für seine Museen und Ausstellungshäuser bekannt. Die Stadt ist per Bahn und Autobahn sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden und verfügt auch über eine gute Infrastruktur, was den Nahverkehr betrifft. Buslinien und Stadtbahn sind flächendeckend vertreten und verbinden die wichtigen Punkte der Stadt mit zahlreichen Linien.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Bochum beträgt 3.242,09 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.484,17 | € 5.000,00 | € 3.242,09 |
Netto | € 1.079,83 | € 3.298,73 | € 2.189,28 |
Um für die Weiterbildung zum/r Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diesen Beruf einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt sowie auch eine entsprechende Berufspraxis. In manchen Fällen kann auch ein Gesundheitszeugnis für die Zulassung zur Weiterbildung verlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und dauert 2 Jahre. Die Hauptbranche für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) ist sicherlich der Bergbau, dies kann der Steinkohlebergbau, Erzbergbau oder ähnliches sein. Auch Unternehmen für Test- und Suchbohrungen für Baustellenvorbereitungen oder Betriebe der Branche Steine und Erden, also in der Gewinnung von Steinen, Sand oder Ton kommen als mögliche Arbeitgeber für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Betracht. Auch in der Herstellung von Bergwerksmaschinen oder im Maschinen- und Anlagenbau und .
Die Gehäter Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden