Die Gehälter in Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Märkischen-Kreis. Sie befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Theater ist in Lüdenscheid sehr groß vertreten. Unter anderem auf der Lüdenscheider Altstadtbühne finden sehr viele Veranstaltungen statt. Auch zahlreiche Museen, Schlösser und gut erhaltene alte Bauten befinden sich in dieser Stadt und sind sehr zu empfehlen. Vor allem die Industrie spielt für die Wirtschaft der Stadt eine große Rolle. Zahlreiche Unternehmen dieses Sektors haben ihren Sitz in Lüdenscheid und bieten sehr viele Arbeitsplätze. Die Infrastruktur der Stadt ist gut ausgebaut. Mit Bus, Bahn und dem PKW gelangt man nahezu überall hin, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Lüdenscheid beträgt 2.491,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.491,67 | € 2.491,67 | € 2.491,67 |
Netto | € 1.558,19 | € 1.558,19 | € 1.558,19 |
Um für die Weiterbildung zum/r Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diesen Beruf einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt sowie auch eine entsprechende Berufspraxis. In manchen Fällen kann auch ein Gesundheitszeugnis für die Zulassung zur Weiterbildung verlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und dauert 2 Jahre. Die Hauptbranche für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) ist sicherlich der Bergbau, dies kann der Steinkohlebergbau, Erzbergbau oder ähnliches sein. Auch Unternehmen für Test- und Suchbohrungen für Baustellenvorbereitungen oder Betriebe der Branche Steine und Erden, also in der Gewinnung von Steinen, Sand oder Ton kommen als mögliche Arbeitgeber für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Betracht. Auch in der Herstellung von Bergwerksmaschinen oder im Maschinen- und Anlagenbau und .
Die Gehäter Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden