Die Gehälter in Potsdam
Die ehemalige Residenzstadt von Preußen befindet sich direkt an der Grenze zu Berlin und ist aufgrund seiner Geschichte, der UNESCO Kulturlandschaft und der vielen Schlösser und architektonisch wertvollen Bauwerke sehr stark vom Tourismus geprägt. Aufgrund der Nähe zu Berlin pendeln auch viele Bewohner von Potsdam zur Arbeit in die Hauptstadt. Potsdam ist aber auch ein wichtiges Forschungszentrum mit zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen auf diesem Gebiet. In Potsdam befindet sich auch ein großes Filmstudiogelände. Ansonsten ist das Medienleben eher von Zeitungen und Radiosendern geprägt. Die Stadt ist gut an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Für den Flugverkehr werden die Berliner Flughäfen benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Potsdam beträgt 1.733,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 1.733,33 | € 1.733,33 |
Netto | € 1.377,58 | € 1.377,58 | € 1.377,58 |
Um für die Weiterbildung zum/r Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) zugelassen zu werden, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für diesen Beruf einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt sowie auch eine entsprechende Berufspraxis. In manchen Fällen kann auch ein Gesundheitszeugnis für die Zulassung zur Weiterbildung verlangt werden.
Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht und dauert 2 Jahre. Die Hauptbranche für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) ist sicherlich der Bergbau, dies kann der Steinkohlebergbau, Erzbergbau oder ähnliches sein. Auch Unternehmen für Test- und Suchbohrungen für Baustellenvorbereitungen oder Betriebe der Branche Steine und Erden, also in der Gewinnung von Steinen, Sand oder Ton kommen als mögliche Arbeitgeber für den/die Techniker/in - Bergbautechnik (Bergtechnik) in Betracht. Auch in der Herstellung von Bergwerksmaschinen oder im Maschinen- und Anlagenbau und .
Die Gehäter Techniker - Bergbautechnik (Bergtechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden