Die Gehälter in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach liegt in Nordrhein Westfalen im Osten von Köln. Die Stadt besitzt einige Sehenswürdigkeiten, wie Schlösser, Kirchen oder das Rathaus von Bensberg mit der Burganlage. Die Wirtschaft der Stadt ist stark von der Lebensmittelindustrie geprägt. Aber auch das Verlagswesen ist vertreten. In der Medienlandschaft sind ein Radiosender und mehrere regionale Zeitschriften vertreten. Auch einige zentrale Verwaltungsorgane befinden sich in der Stadt. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an das Autobahnnetz angeschlossen. Bergisch Gladbach besitzt auch einen Bahnhof, mit dem der Fernverkehr wahrgenommen werden kann. In der Stadt sind Busse und die Stadtbahn unterwegs. Der nächste Flughafen befindet sich in Köln.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Bergisch Gladbach beträgt 6.662,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.441,67 | € 8.883,33 | € 6.662,50 |
Netto | € 1.814,88 | € 3.629,75 | € 2.722,32 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden