Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Dortmund beträgt 2.718,29 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.139,67 | € 4.296,90 | € 2.718,29 |
Netto | € 878,05 | € 2.468,41 | € 1.673,23 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden