Die Gehälter in Würzburg
Die bayrische Stadt Würzburg, die auch Bischofssitz ist, verfügt mit der Würzburger Residenz über ein UNESCO Weltkulturerbe. Die Universitätsstadt Würzburg ist mit zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Auch die Maschinenbauindustrie spielt eine große Rolle in der Stadt. Auch Handel und Dienstleistungen sind stark ausgeprägt. Mehrere Rundfunksender sind in Würzburg ansässig und berichten von hier aus. Auch der Tourismus ist ein nicht unbedeutender wirtschaftlicher Faktor in der Stadt. Würzburg verfügt über zahlreiche, interessante Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Das kulturelle Leben wird durch Veranstaltungen, Theateraufführungen und Museumsausstellungen belebt. Die Stadt bildet einen Knotenpunkt des Autobahnsystems und ist auch an das Schienennetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Würzburg beträgt 2.708,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 2.708,33 | € 2.708,33 |
Netto | € 1.729,46 | € 1.729,46 | € 1.729,46 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden