Die Gehälter in Worms
Die Stadt Worms liegt in Rheinland-Pfalz und ist eine so genannte kreisfreie Stadt. Kulturelles Highlight dieser Stadt ist sicherlich der Dom, der jedem ein Begriff sein dürfte. Auch wird die Stadt häufig als Lutherstadt bezeichnet. Weiterhin befindet sich hier das Nibelungenmuseum, welches ebenfalls bekannt ist, und zwar auf der ganzen Welt. Worms besteht aus insgesamt 13 Stadtteilen. In Worms gibt es zahlreiche Schulen. Neben den allgemeinbildenden Schulen befindet sich hier auch die Fachhochschule Worms. In dieser Stadt gibt es über 2.000 Betriebe, die den Menschen einen Arbeitsplatz bieten. Auch Ausbildungsplätze werden hier sehr zahlreich zur Verfügung gestellt. Vor allem der Weinbau hat die Stadt sehr bekannt gemacht, und zwar auch im Ausland.
Das Durchschnittsgehalt für Fachmann - Systemgastronomie in Worms beträgt 1.965,56 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 670,80 | € 3.260,32 | € 1.965,56 |
Netto | € 533,14 | € 2.346,27 | € 1.439,71 |
Der Fachmann und die Fachfrau für Systemgastonomie haben eine dreijährige Ausbildungszeit mit Erfolg abgeschlossen. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert aber viele Betriebe bevorzugen Schulabgänger mit einem mittleren Schulabschluss.
Wenn man die Fachleute für Systemgastronimie als "Imbiss-Sachbearbeiter" bezeichen würde, täte man ihnen bitter Unrecht. Sie setzen zwar ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants konsequent um. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nicht von den festgelegten Regeln abweichen. Systemgastronomie bedeutet, dass viele verschiedene Filialen genau gleich nach einem standardisierten Gastronomiekonzept betrieben werden. So wissen die Gäste, was sie erwartet, egal wo sie sich ihren Cheeseburger kaufen oder oder wo sie ein Restaurant einer bestimmten Kette aufsuchen: Überall können sie das gleiche Angebot, die gleiche Qualität und den gleichen .
Die Gehäter Fachmann - Systemgastronomie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden