Die Gehälter in Schweinfurt
Die Stadt Schweinfurt liegt im Norden von Bayern und ist ein wirtschaftliches Zentrum der Region. Die Industrie ist hier stark ausgeprägt und schafft zahlreiche Arbeitsplätze für die Bewohner der Stadt und der Umgebung. Die Farbenherstellung aber vor allem die metallverarbeitende Industrie hat eine lange Tradition in der Stadt. Auch Maschinenbau und Elektrobetriebe befinden sich in der Stadt. Nicht zuletzt der Binnenhafen am Main und die drei Bahnhöfe der Stadt, mit denen Personen und vor allem Güter an weit entfernte Destinationen transportiert werden können, stellen eine wichtige Grundlage für die dichte Industrieansiedlung dar. Die Stadt ist auch gut an das Netz der Autobahnen angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachmann - Systemgastronomie in Schweinfurt beträgt 1.983,65 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.297,30 | € 2.670,00 | € 1.983,65 |
Netto | € 1.034,92 | € 1.672,92 | € 1.353,92 |
Der Fachmann und die Fachfrau für Systemgastonomie haben eine dreijährige Ausbildungszeit mit Erfolg abgeschlossen. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert aber viele Betriebe bevorzugen Schulabgänger mit einem mittleren Schulabschluss.
Wenn man die Fachleute für Systemgastronimie als "Imbiss-Sachbearbeiter" bezeichen würde, täte man ihnen bitter Unrecht. Sie setzen zwar ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants konsequent um. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nicht von den festgelegten Regeln abweichen. Systemgastronomie bedeutet, dass viele verschiedene Filialen genau gleich nach einem standardisierten Gastronomiekonzept betrieben werden. So wissen die Gäste, was sie erwartet, egal wo sie sich ihren Cheeseburger kaufen oder oder wo sie ein Restaurant einer bestimmten Kette aufsuchen: Überall können sie das gleiche Angebot, die gleiche Qualität und den gleichen .
Die Gehäter Fachmann - Systemgastronomie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden