Die Gehälter in Duisburg
Die Stadt Duisburg gehört zu den Großstädten des Ruhrgebietes und hat eine sehr lange Tradition als Handelszentrum und Umschlagplatz. Wichtige Vorraussetzung für die Positionierung als logistischer Standort stellt der große Binnenhafen am Niederrhein dar, über den auch Waren nach Übersee im- und exportiert werden. In Duisburg sind viele Betriebe der Stahlindustrie beheimatet. Aber auch der Maschinen- und Anlagenbau, sowie die Chemieindustrie sind stark vertreten. Die Medienlandschaft ist vornehmlich regional geprägt und setzt sich aus einigen Zeitungen und Radiosendern zusammen. Der Anschluss an das internationale Flugverkehrsnetz erfolgt über den Flughafen Düsseldorf. Duisburg ist gut an das nationale Schienen- und Autobahnnetz angebunden.
Das Durchschnittsgehalt für Fachmann - Systemgastronomie in Duisburg beträgt 1.448,96 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 731,25 | € 2.166,67 | € 1.448,96 |
Netto | € 580,63 | € 1.673,13 | € 1.126,88 |
Der Fachmann und die Fachfrau für Systemgastonomie haben eine dreijährige Ausbildungszeit mit Erfolg abgeschlossen. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert aber viele Betriebe bevorzugen Schulabgänger mit einem mittleren Schulabschluss.
Wenn man die Fachleute für Systemgastronimie als "Imbiss-Sachbearbeiter" bezeichen würde, täte man ihnen bitter Unrecht. Sie setzen zwar ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants konsequent um. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nicht von den festgelegten Regeln abweichen. Systemgastronomie bedeutet, dass viele verschiedene Filialen genau gleich nach einem standardisierten Gastronomiekonzept betrieben werden. So wissen die Gäste, was sie erwartet, egal wo sie sich ihren Cheeseburger kaufen oder oder wo sie ein Restaurant einer bestimmten Kette aufsuchen: Überall können sie das gleiche Angebot, die gleiche Qualität und den gleichen .
Die Gehäter Fachmann - Systemgastronomie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden