Die Gehälter in Rendsburg
Die Stadt Rendsburg liegt im Bundesland Schleswig-Holstein. Sie gehört zum Landkreis Rendsburg-Eckernförde. Die Stadt Rendsburg verfügt über zahlreiche sehenswerte Kirchen, unter anderem die Christkirche Rendsburg-Neuwerk und die Bugenhagenkirche. Auch gibt es hier zahlreiche Schulen der Allgemeinbildung sowie eine Fachhochschule. Der Bahnverkehr ist in Rendsburg vorhanden. Auch einige Busse fahren hier. Jedes Jahr findet das Stadtfest "Rendsburger Herbst" statt. Hierzu reisen immer wieder sehr viele Touristen an. Auch der Weihnachtsmarkt von Rendsburg ist eine Besonderheit und lockt Menschen an. Wer einmal in der Stadt ist, der sollte sich unbedingt die Ausstellung zur "Schattensprache" anschauen. Diese ist durchaus sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Fachmann - Systemgastronomie in Rendsburg beträgt 1.057,45 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 836,57 | € 1.278,33 | € 1.057,45 |
Netto | € 666,16 | € 958,35 | € 812,26 |
Der Fachmann und die Fachfrau für Systemgastonomie haben eine dreijährige Ausbildungszeit mit Erfolg abgeschlossen. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert aber viele Betriebe bevorzugen Schulabgänger mit einem mittleren Schulabschluss.
Wenn man die Fachleute für Systemgastronimie als "Imbiss-Sachbearbeiter" bezeichen würde, täte man ihnen bitter Unrecht. Sie setzen zwar ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants konsequent um. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nicht von den festgelegten Regeln abweichen. Systemgastronomie bedeutet, dass viele verschiedene Filialen genau gleich nach einem standardisierten Gastronomiekonzept betrieben werden. So wissen die Gäste, was sie erwartet, egal wo sie sich ihren Cheeseburger kaufen oder oder wo sie ein Restaurant einer bestimmten Kette aufsuchen: Überall können sie das gleiche Angebot, die gleiche Qualität und den gleichen .
Die Gehäter Fachmann - Systemgastronomie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden