Die Gehälter in Kiel
Kiel ist neben Hamburg eine wichtige Stadt im Norden Deutschlands. Der Großteil der Unternehmen in Kiel ist im Dienstleistungsbereich tätig. Bedeutend ist auch der Hafen der Stadt, der selbst wichtig für den Fracht- und Personenverkehr ist, aber auch die Grundlage für die Schiffbauindustrie darstellt. Zahlreiche Fähr- und Kreuzschifffahrtslinien haben hier eine Vertretung und spielen eine große Rolle für den Personenverkehr in der Ostsee, aber auch in anderen Gewässern. Außerdem ist die Stadt durch eine bunte Medienlandschaft und zahlreiche Forschungseinrichtungen geprägt. Die Nahverkehrsverbindungen werden vor allem durch Busse und Fähren ermöglicht. Die Stadt ist an das nationale Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Fachmann - Systemgastronomie in Kiel beträgt 1.559,53 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 952,38 | € 2.166,67 | € 1.559,53 |
Netto | € 731,50 | € 1.402,64 | € 1.067,07 |
Der Fachmann und die Fachfrau für Systemgastonomie haben eine dreijährige Ausbildungszeit mit Erfolg abgeschlossen. Ein bestimmter Schulabschluss wird nicht gefordert aber viele Betriebe bevorzugen Schulabgänger mit einem mittleren Schulabschluss.
Wenn man die Fachleute für Systemgastronimie als "Imbiss-Sachbearbeiter" bezeichen würde, täte man ihnen bitter Unrecht. Sie setzen zwar ein standardisiertes, zentral gesteuertes Gastronomiekonzept in allen Bereichen eines Restaurants konsequent um. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Filiale Angebot und Qualität nicht von den festgelegten Regeln abweichen. Systemgastronomie bedeutet, dass viele verschiedene Filialen genau gleich nach einem standardisierten Gastronomiekonzept betrieben werden. So wissen die Gäste, was sie erwartet, egal wo sie sich ihren Cheeseburger kaufen oder oder wo sie ein Restaurant einer bestimmten Kette aufsuchen: Überall können sie das gleiche Angebot, die gleiche Qualität und den gleichen .
Die Gehäter Fachmann - Systemgastronomie basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden