Die Gehälter in Saarbrücken
Saarbrücken ist das Zentrum des Saarlandes und liegt an der Grenze zu Frankreich. In Saarbrücken befinden sich einige national und international tätige Unternehmen. Vorrangig ist die Fahrzeugindustrie und der Finanzsektor zu nennen. Auch wichtige Handelsbetriebe haben Niederlassungen in der Stadt. Die Medienlandschaft der Stadt wird durch regionale Zeitungen, TV- und Radiosender geprägt. Mehrere Verwaltungsbehörden des Bundeslandes befinden sich in Saarbrücken. Die Stadt Saarbrücken ist Universitätsstadt und besitzt mehrere Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen. Die Stadt bietet ein umfangreiches Kulturleben mit Theatern und Museen. Die Stadt besitzt einen internationalen Flughafen und einen Bahnhof, der als Drehkreuz fungiert. In der Stadt verkehren eine Stadtbahn und Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr in Saarbrücken beträgt 2.612,93 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 621,92 | € 4.603,94 | € 2.612,93 |
Netto | € 512,05 | € 3.089,00 | € 1.800,53 |
Das Berufsbild der Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr umfasst unter anderem die Aufgaben, die früher durch den Postboten erfüllt wurden. Begonnen von der Leerung der Briefkästen über die zielgenaue Sortierung der Briefe bis hin zur Auslieferung an die Empfänger werden sämtliche Arbeiten von den Fachkräften für Brief- und Frachtverkehr erledigt, je nachdem für welche Aufgabenbereiche sie eingeteilt sind.
Bei der Sortierung und Zusammenstellung der täglichen Briefe und Pakete im Brief und Frachtverkehr ist es die Aufgabe der Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, diese den entsprechenden Beförderungsmitteln exakt zuzuordnen. Sie entscheiden, ob der Transport über Züge, Kraftfahrzeuge und LKWs, per Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgt. In der Regel arbeiten die Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr bei der Deutschen Post, bei Paket-, .
Die Gehäter Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden