Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr in Dortmund beträgt 1.872,64 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 570,78 | € 3.174,50 | € 1.872,64 |
Netto | € 415,73 | € 2.259,13 | € 1.337,43 |
Das Berufsbild der Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr umfasst unter anderem die Aufgaben, die früher durch den Postboten erfüllt wurden. Begonnen von der Leerung der Briefkästen über die zielgenaue Sortierung der Briefe bis hin zur Auslieferung an die Empfänger werden sämtliche Arbeiten von den Fachkräften für Brief- und Frachtverkehr erledigt, je nachdem für welche Aufgabenbereiche sie eingeteilt sind.
Bei der Sortierung und Zusammenstellung der täglichen Briefe und Pakete im Brief und Frachtverkehr ist es die Aufgabe der Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, diese den entsprechenden Beförderungsmitteln exakt zuzuordnen. Sie entscheiden, ob der Transport über Züge, Kraftfahrzeuge und LKWs, per Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgt. In der Regel arbeiten die Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr bei der Deutschen Post, bei Paket-, .
Die Gehäter Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden