Die Gehälter in Großbeeren
Die Gemeinde Großbeeren gehört zum Landkreis Teltow-Fläming und liegt im Bundesland Brandenburg. Der Ort liegt im so genannten Teltow-Gebiet, südlich der Bundeshauptstadt Berlin. Der ganze Süden der Metropole wird von Großbeeren aus versorgt; hier ist ein Güterverkehrszentrum angesiedelt, sowie ein großer Containerumschlagsbahnhof. Auch einige große Lebensmittelketten haben hier ihre Logistikzentralen. Die Bundesstraße B101 bindet die Gemeinde an das Netz der deutschen Straßen an; über den Bahnhof Großbeeren gelangt man via Regionalexpress unter anderem nach Berlin und Ludwigsfelde. In der Ortschaft ist die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik angesiedelt, die schon vor der Maueröffnung als Forschungsinstitut geführt wurde. Auch ein Internat ist hier anhängig.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr in Großbeeren beträgt 1.550,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.328,57 | € 1.771,43 | € 1.550,00 |
Netto | € 724,85 | € 1.394,92 | € 1.059,89 |
Das Berufsbild der Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr umfasst unter anderem die Aufgaben, die früher durch den Postboten erfüllt wurden. Begonnen von der Leerung der Briefkästen über die zielgenaue Sortierung der Briefe bis hin zur Auslieferung an die Empfänger werden sämtliche Arbeiten von den Fachkräften für Brief- und Frachtverkehr erledigt, je nachdem für welche Aufgabenbereiche sie eingeteilt sind.
Bei der Sortierung und Zusammenstellung der täglichen Briefe und Pakete im Brief und Frachtverkehr ist es die Aufgabe der Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, diese den entsprechenden Beförderungsmitteln exakt zuzuordnen. Sie entscheiden, ob der Transport über Züge, Kraftfahrzeuge und LKWs, per Schiff oder mit dem Flugzeug erfolgt. In der Regel arbeiten die Fachkräfte für Brief- und Frachtverkehr bei der Deutschen Post, bei Paket-, .
Die Gehäter Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden