Die Gehälter in Nienburg (Weser)
Die Kreisstadt Nienburg an der Weser ist über die drei Bundesstraßen B214, B6 und B209 jederzeit und bequem erreichbar. Regionalbahnen und Intercity Verbindungen ermöglichen ein regelmäßiges Fortkommen ohne Auto. Ein S-Bahnanschluss nach Hannover und zahlreiche Busverbindungen ergänzen das Angebot. Neben einem ausgewogenen Schulsystem, das alle Bildungsansprüche erfüllt, ist hier die Polizeiakademie Niedersachsens mit ihrem Hauptstandort vertreten. Ein großer, national tätiger Konzern für die Produktion von Behälterglas ist in Nienburg an der Weser angesiedelt, aber auch andere Betriebe kleinerer und mittlerer Größenordnung bieten Arbeitsplätze und Ausbildungsmöglichkeiten. Handwerklich tätige Firmen, sowie der Einzelhandel bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten; auch ein Pendeln in das Umland ist möglich.
Das Durchschnittsgehalt für Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. in Nienburg (Weser) beträgt 1.859,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 802,00 | € 2.916,67 | € 1.859,34 |
Netto | € 635,42 | € 1.923,20 | € 1.279,31 |
Energieelektroniker und Energieelektronikerinnen der Betriebstechnik im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sind zuständig für die Wartung und Instandsetzung, die Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Modulen, Baugruppen und Geräten der Steuerungs-, Mess-, Anlagen- und Regelungstechnik und der Automatisierungstechnik. Sie können in Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen eine Anstellung finden.
Dazu gehören Betriebe zur Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Unternehmen zur Herstellung von elektrischen Steuerungs-, Mess- und Regelungseinrichtungen, der Bereich des Elektromaschinenbaus und die Bereiche der Bauinstallation und der Energieversorgung. Um diesen Beruf ausüben zu können, wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem seit 2003 .
Die Gehäter Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden