Die Gehälter in Ense
Im Regierungsbezirk Arnsberg liegt die Gemeinde Ense, im Zentrum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Die Ortschaft liegt im nördlichen Teil des Sauerlandes. Ense erreicht man über die B516 oder die Autobahnen A45 und A46. Selbstverständlich hat man auch die Möglichkeit, mit Bus und Bahn den Ort zu erreichen. Wirtschaft und Infrastruktur bieten Arbeitssuchenden zahlreiche Möglichkeiten. Das Thema Wirtschaftsförderung wird groß geschrieben; so konnten zahlreiche größere bekannte Unternehmen angesiedelt werden. Aber auch eine Vielzahl kleiner Unternehmern beherbergt das Industriegebiet von Ense. In der Gemeinde Ense befinden sich mehrere Grundschulen und eine Hauptschule. Realschule oder Gymnasium sind in den umliegenden Städten zu finden. In Ense befindet sich auch eine Volkshochschule.
Das Durchschnittsgehalt für Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. in Ense beträgt 2.161,25 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.161,25 | € 2.161,25 | € 2.161,25 |
Netto | € 1.403,74 | € 1.403,74 | € 1.403,74 |
Energieelektroniker und Energieelektronikerinnen der Betriebstechnik im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sind zuständig für die Wartung und Instandsetzung, die Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Modulen, Baugruppen und Geräten der Steuerungs-, Mess-, Anlagen- und Regelungstechnik und der Automatisierungstechnik. Sie können in Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen eine Anstellung finden.
Dazu gehören Betriebe zur Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Unternehmen zur Herstellung von elektrischen Steuerungs-, Mess- und Regelungseinrichtungen, der Bereich des Elektromaschinenbaus und die Bereiche der Bauinstallation und der Energieversorgung. Um diesen Beruf ausüben zu können, wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem seit 2003 .
Die Gehäter Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden