Die Gehälter in Kamp-Lintfort
Die Stadt Kamp-Lintfort im Kreis Wesel gehört zu Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein gutes Zusammenspiel aus Schnellbus, Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie den Autobahnen A42 und A57 und den Bundesstraßen B510 und 528 versorgt die Stadt verkehrstechnisch optimal. Verschiedene mittelständische und kleinere Betriebe aus allen Branchen sind im Wirtschaftsstandort Kamp-Lintfort angesiedelt, aber auch große Firmen, wie ein bekanntes Lebensmittelunternehmen, haben hier ihre Niederlassungen. Von der Hochtechnologie bis zum Dienstleister sind alle Möglichkeiten an Arbeitsstellen gegeben. Das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik ist Vertreter der Forschung. Das Schulsystem der Stadt in Nordrhein-Westfalen wird durch einen Berufskolleg und eine Sportakademie ergänzt.
Das Durchschnittsgehalt für Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. in Kamp-Lintfort beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 1.300,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 1.030,90 | € 1.030,90 | € 1.030,90 |
Energieelektroniker und Energieelektronikerinnen der Betriebstechnik im Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sind zuständig für die Wartung und Instandsetzung, die Montage und Inbetriebnahme von elektronischen Modulen, Baugruppen und Geräten der Steuerungs-, Mess-, Anlagen- und Regelungstechnik und der Automatisierungstechnik. Sie können in Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen eine Anstellung finden.
Dazu gehören Betriebe zur Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, Unternehmen zur Herstellung von elektrischen Steuerungs-, Mess- und Regelungseinrichtungen, der Bereich des Elektromaschinenbaus und die Bereiche der Bauinstallation und der Energieversorgung. Um diesen Beruf ausüben zu können, wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem seit 2003 .
Die Gehäter Energieelektroniker - Betriebst.-Meß/Steuer/Regelt. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden