Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Empfangsassistent (Hotel) in Karlsruhe (Baden) beträgt 1.930,80 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.478,26 | € 2.383,33 | € 1.930,80 |
Netto | € 978,15 | € 1.536,95 | € 1.257,55 |
Der Beruf als Empfangsassistent/in (Hotel) kann von qualifizierten Hotelkaufleuten ausgeübt werden. Das Berufsbild umfasst sämtliche Aufgaben am Empfang von Hotels und Pensionen.
Sie begrüßen die Gäste im Hotel und übernehmen die Formalitäten beim Einchecken und auch das Auschecken der Gäste. Sie sind für die Betreuung der Gäste zuständig und fungieren als Ansprechpartner bei möglichen Problemen oder auftretenden Fragen. Der Telefondienst an der Rezeption und die Organisation von Zimmerreservierungen fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des/der Empfangsassistent/in (Hotel). Der/die Empfangsassistent/in (Hotel) ist für das Führen der Gästekartei verantwortlich und übernimmt das Kassieren der Hotelrechnungen und die Abrechnung der Tageseinnahmen. Empfangsassistenten/innen (Hotel) arbeiten in Hotels und Pensionen .
Die Gehäter Empfangsassistent (Hotel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden