Die Gehälter in Meschede
Meschede, die attraktive Kreisstadt (zugehörig zum Hochsauerlandkreis) im Norden des Sauerlands befindet sich im Süden des bekannten Naturparks Arnsberger Wald. Nicht weit vom Touristenanziehungspunkt Hennetalsperre liegt Meschede außerdem nur unweit des Rothaargebirges. Die Stadt verfügt über zahlreiche imposante und nennenswerte Bauwerke, wie beispielsweise den berühmten Pulverturm von Meschede. Auch die Burgruine Eversberg gehört zu den Bauwerken, die auf eine turbulente Geschichte der Stadt Meschede hindeuten. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch das Wasserschloss Laer, welches im Besitz des Grafen von Westphalen ist. Durch die überdies auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr ansprechenden Gegebenheiten zieht es interessierte Arbeitssuchende immer wieder auch nach Meschede bzw. die Umgebung.
Das Durchschnittsgehalt für Empfangsassistent (Hotel) in Meschede beträgt 1.625,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.625,00 | € 1.625,00 | € 1.625,00 |
Netto | € 873,03 | € 1.295,14 | € 1.084,09 |
Der Beruf als Empfangsassistent/in (Hotel) kann von qualifizierten Hotelkaufleuten ausgeübt werden. Das Berufsbild umfasst sämtliche Aufgaben am Empfang von Hotels und Pensionen.
Sie begrüßen die Gäste im Hotel und übernehmen die Formalitäten beim Einchecken und auch das Auschecken der Gäste. Sie sind für die Betreuung der Gäste zuständig und fungieren als Ansprechpartner bei möglichen Problemen oder auftretenden Fragen. Der Telefondienst an der Rezeption und die Organisation von Zimmerreservierungen fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des/der Empfangsassistent/in (Hotel). Der/die Empfangsassistent/in (Hotel) ist für das Führen der Gästekartei verantwortlich und übernimmt das Kassieren der Hotelrechnungen und die Abrechnung der Tageseinnahmen. Empfangsassistenten/innen (Hotel) arbeiten in Hotels und Pensionen .
Die Gehäter Empfangsassistent (Hotel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden