Die Gehälter in Meinerzhagen
Die Stadt Meinerzhagen liegt im Märkischen Kreis im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Kleinstadt und ihre umliegende Region ist geprägt von der Land- und Forstwirtschaft. Auch zahlreiche Wasserschutzgebiete gibt es hier. Wirtschaftlich geprägt ist Meinerzhagen von einem der umsatzstärksten metallverarbeitenden Betriebe Deutschlands, der zugleich auch der größte Arbeitgeber der Stadt ist. Verkehrstechnisch ist die Lage äußerst günstig direkt an der so genannten Sauerlandlinie, der Bundesautobahn A 45. Der Anschluss an die Autobahn A 4 ist nur 15 km entfernt. Die Bundesstraße 54 führt direkt durch die Stadt. Außerdem wird Meinerzhagen von drei Verkehrsverbünden mit einem umfangreichen Busnetz versorgt. Mit allen weiterführenden Schulen und einer Förderschule am Ort gibt es ein sehr gutes Bildungsangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Empfangsassistent (Hotel) in Meinerzhagen beträgt 2.133,93 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.625,00 | € 2.642,86 | € 2.133,93 |
Netto | € 1.294,32 | € 1.753,37 | € 1.523,85 |
Der Beruf als Empfangsassistent/in (Hotel) kann von qualifizierten Hotelkaufleuten ausgeübt werden. Das Berufsbild umfasst sämtliche Aufgaben am Empfang von Hotels und Pensionen.
Sie begrüßen die Gäste im Hotel und übernehmen die Formalitäten beim Einchecken und auch das Auschecken der Gäste. Sie sind für die Betreuung der Gäste zuständig und fungieren als Ansprechpartner bei möglichen Problemen oder auftretenden Fragen. Der Telefondienst an der Rezeption und die Organisation von Zimmerreservierungen fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich des/der Empfangsassistent/in (Hotel). Der/die Empfangsassistent/in (Hotel) ist für das Führen der Gästekartei verantwortlich und übernimmt das Kassieren der Hotelrechnungen und die Abrechnung der Tageseinnahmen. Empfangsassistenten/innen (Hotel) arbeiten in Hotels und Pensionen .
Die Gehäter Empfangsassistent (Hotel) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden