Die Gehälter in Würzburg
Die bayrische Stadt Würzburg, die auch Bischofssitz ist, verfügt mit der Würzburger Residenz über ein UNESCO Weltkulturerbe. Die Universitätsstadt Würzburg ist mit zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Auch die Maschinenbauindustrie spielt eine große Rolle in der Stadt. Auch Handel und Dienstleistungen sind stark ausgeprägt. Mehrere Rundfunksender sind in Würzburg ansässig und berichten von hier aus. Auch der Tourismus ist ein nicht unbedeutender wirtschaftlicher Faktor in der Stadt. Würzburg verfügt über zahlreiche, interessante Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Das kulturelle Leben wird durch Veranstaltungen, Theateraufführungen und Museumsausstellungen belebt. Die Stadt bildet einen Knotenpunkt des Autobahnsystems und ist auch an das Schienennetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Bau in Würzburg beträgt 2.750,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.500,00 | € 3.000,00 | € 2.750,00 |
Netto | € 1.743,54 | € 1.977,65 | € 1.860,60 |
Der Titel Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) Bau wird durch ein Studium an einer Fachhochschule erworben.
An Universitäten und Berufsakademien kann Bauingenieurwesen als Diplom-Studiengang oder im Rahmen von Magister-Studiengängen studiert werden. Auch kann im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge kann man Bautechnik als Unterrichtsfach studieren; als Abschlüsse sind hier Bachelor- und Master-Abschlüsse möglich. An manchen Fachhochschulen sind Berufsausbildungen (zum Beispiel Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesenleger/-in, Straßenbauer/-in oder Maurer/-in) in das Studium integriert. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können in einem dualen Studium hier einen Meistertitel erwerben. Einige Hochschulen bieten auch ein bi- bzw. trinationales Studium im Ausland an. Durch aufeinander abgestimmte .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Bau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden