Die Gehälter in Stadtlohn
Die münsterländische, in eine Parklandschaft eingebettete Stadt Stadtlohn, befindet sich im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das Verkehrsnetz ist hier gut ausgebaut, deshalb bietet Stadtlohn auch eine einfache und unkomplizierte Verbindung zur Bundesbahn und den angrenzenden Bundes- und Landstraßen. Die zahlreichen, noch freien Gewerbeflächen werden sehr oft von Existenzgründern eingenommen sowie von Holz- oder Textilverarbeitungsbetrieben zu wichtigen Standorten ausgebaut. Stadtlohn ist von der Hünenburg, einer sehr alten Burg geprägt, ebenso von Frei- und Hallenbädern, Pfarrkirche St. Otger und den umliegenden Wohn- und Industriegebiete inmitten blühender Wiesen und Wälder. Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasium und weitere öffentliche Bildungsstätten bieten außerdem ein umfassendes Bildungsangebot für Jung und Alt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Bau in Stadtlohn beträgt 3.875,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.583,33 | € 4.166,67 | € 3.875,00 |
Netto | € 2.433,29 | € 2.780,34 | € 2.606,82 |
Der Titel Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) Bau wird durch ein Studium an einer Fachhochschule erworben.
An Universitäten und Berufsakademien kann Bauingenieurwesen als Diplom-Studiengang oder im Rahmen von Magister-Studiengängen studiert werden. Auch kann im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge kann man Bautechnik als Unterrichtsfach studieren; als Abschlüsse sind hier Bachelor- und Master-Abschlüsse möglich. An manchen Fachhochschulen sind Berufsausbildungen (zum Beispiel Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesenleger/-in, Straßenbauer/-in oder Maurer/-in) in das Studium integriert. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können in einem dualen Studium hier einen Meistertitel erwerben. Einige Hochschulen bieten auch ein bi- bzw. trinationales Studium im Ausland an. Durch aufeinander abgestimmte .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Bau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden