Die Gehälter in Starnberg
Die Kreisstadt Starnberg liegt im schönen Oberbayern. Nicht weit von München entfernt ist Starnberg selbst über die Grenzen Bayerns hinaus als beliebtes Ausflugs- und Reiseziel bekannt. Selbst berühmte Persönlichkeiten der aktuellen Zeitgeschichte verbringen aufgrund der überaus ansprechenden Schönheiten in dieser einzigartigen Region sehr gern ihren Urlaub in Starnberg. Auch die Stadtteile Hadorf, Hanfeld, Wangen, Leutstetten, Percha, Perchting, Hanfeld oder Söcking bestechen das Auge des Betrachters durch eine idyllische Landschaft in herrlicher, hügeliger Umgebung. Wen wundert es daher, dass gerade auch die Tourismusbranche ein breites Spektrum attraktiver Jobmöglichkeiten bietet? Aber auch für Akademiker bieten sich überaus interessante Wirtschaftszweige (Geographie, Geologie, Verwaltungsbereiche etc.).
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Bau in Starnberg beträgt 2.888,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.888,89 | € 2.888,89 | € 2.888,89 |
Netto | € 1.689,76 | € 1.689,76 | € 1.689,76 |
Der Titel Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) Bau wird durch ein Studium an einer Fachhochschule erworben.
An Universitäten und Berufsakademien kann Bauingenieurwesen als Diplom-Studiengang oder im Rahmen von Magister-Studiengängen studiert werden. Auch kann im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge kann man Bautechnik als Unterrichtsfach studieren; als Abschlüsse sind hier Bachelor- und Master-Abschlüsse möglich. An manchen Fachhochschulen sind Berufsausbildungen (zum Beispiel Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesenleger/-in, Straßenbauer/-in oder Maurer/-in) in das Studium integriert. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können in einem dualen Studium hier einen Meistertitel erwerben. Einige Hochschulen bieten auch ein bi- bzw. trinationales Studium im Ausland an. Durch aufeinander abgestimmte .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Bau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden