Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Bau in Stuttgart beträgt 4.361,11 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.500,00 | € 5.222,22 | € 4.361,11 |
Netto | € 1.954,64 | € 3.467,54 | € 2.711,09 |
Der Titel Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) Bau wird durch ein Studium an einer Fachhochschule erworben.
An Universitäten und Berufsakademien kann Bauingenieurwesen als Diplom-Studiengang oder im Rahmen von Magister-Studiengängen studiert werden. Auch kann im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge kann man Bautechnik als Unterrichtsfach studieren; als Abschlüsse sind hier Bachelor- und Master-Abschlüsse möglich. An manchen Fachhochschulen sind Berufsausbildungen (zum Beispiel Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesenleger/-in, Straßenbauer/-in oder Maurer/-in) in das Studium integriert. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können in einem dualen Studium hier einen Meistertitel erwerben. Einige Hochschulen bieten auch ein bi- bzw. trinationales Studium im Ausland an. Durch aufeinander abgestimmte .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Bau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden