Die Gehälter in Neutraubling
Neutraubling liegt im Bundesland Bayern im Oberpfälzer Landkreis Regensburg. Die Industriestadt liegt nur zehn Kilometer östlich von Regensburg entfernt in der Donauebene. Die Stadt entstand erst nach dem zweiten Weltkrieg, als eine der fünf bayerischen Vertriebenenstädte. Aus den Ruinen des ehemaligen Fliegerstandortes entstand schnell einer der bedeutendsten Industriestandorte des Landkreises Regensburg. Viele Firmen erreichten hier schnell überregionale Bedeutung. Ein weiterer wichtiger Entwicklungsschub erhielt die Stadt durch die Ansiedlung des BMW-Werks Regensburg. .Rund um Neutraubling bieten Unternehmen verschiedener Industriezweige reichliche Arbeitsplätze. Die Bundesstraße 8 und 15 sorgen für eine gute Verkehrsanbindung der Stadt. Die Flughäfen in Nürnberg und München sind mit dem Auto in einer knappen Stunde Fahrt zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Bau in Neutraubling beträgt 3.983,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.200,00 | € 4.766,67 | € 3.983,34 |
Netto | € 1.936,09 | € 2.381,03 | € 2.158,56 |
Der Titel Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin (FH) Bau wird durch ein Studium an einer Fachhochschule erworben.
An Universitäten und Berufsakademien kann Bauingenieurwesen als Diplom-Studiengang oder im Rahmen von Magister-Studiengängen studiert werden. Auch kann im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge kann man Bautechnik als Unterrichtsfach studieren; als Abschlüsse sind hier Bachelor- und Master-Abschlüsse möglich. An manchen Fachhochschulen sind Berufsausbildungen (zum Beispiel Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Fliesenleger/-in, Straßenbauer/-in oder Maurer/-in) in das Studium integriert. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können in einem dualen Studium hier einen Meistertitel erwerben. Einige Hochschulen bieten auch ein bi- bzw. trinationales Studium im Ausland an. Durch aufeinander abgestimmte .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Bau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden